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Herstellergarantie

Sehr geehrter Kunde, 

vielen Dank für das mit dem Kauf Ihres Kenwood Produkts entgegengebrachte Vertrauen. Das von  Ihnen erworbene Produkt der Marke Kenwood wurde sorgfältig konstruiert, hergestellt und geprüft.  Wir gewähren Ihnen daher für dieses Produkt in Ergänzung Ihrer gesetzlichen Käuferrechte eine  Herstellergarantie zu den nachstehenden Bedingungen: 

1. Garantiegeber und Garantienehmer 

Garantiegeber ist die De'Longhi Deutschland GmbH, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg (im  Folgenden kurz "De‘Longhi"). Garantienehmer ist der Endverbraucherkunde, der das Produkt bei  einem Händler mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat. 

2. Garantiezeitraum 

Der Garantiezeitraum beträgt zwei Jahre ab dem Tag des Kaufs des Produkts vom Händler. Durch  die Erbringung von Garantieleistungen durch De'Longhi oder Dritte wird der Garantiezeitraum nicht  verlängert oder erneuert. Etwaige von De’Longhi gewährte Verlängerungen des Garantiezeitraums  für bestimmte Produkte bleiben unberührt. 

3. Inhalt der Garantie 

De’Longhi garantiert, dass das erworbene Produkt während des Garantiezeitraums 

a) sich für die gewöhnliche Verwendung im Verbraucherhaushalt eignet und die hierfür übliche  Beschaffenheit aufweist, 

b) frei von konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Mängeln bleibt, die die Eignung  für die vorstehende Verwendung beseitigen oder vermindern. 

4. Garantiefall 

Garantiefall ist der Verlust der Verwendbarkeit oder Beschaffenheit des Produkts im Sinne von  Ziffer 3 a) oder das Auftreten eines konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Mangels  des Produkts im Sinne von Ziffer 3 b) dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiezeitraums  gemäß Ziffer 2 dieser Garantiebedingungen. 

5. Garantieleistungen 

Bei Auftreten eines unter die Garantie fallenden Mangels des Produkts innerhalb des  Garantiezeitraums beseitigt De'Longhi diesen nach eigener Wahl durch kostenfreie(n) Reparatur,  Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Produkts. Ausgetauschte Teile oder  Produkte gehen in das Eigentum von De'Longhi über. Wird ein auszutauschendes Produkt bei  Eintritt des Garantiefalls nicht mehr produziert, ist De'Longhi berechtigt, ein gleichwertiges  Austauschprodukt seiner Wahl zu liefern. Ein Anspruch des Kunden auf Austausch des  mangelhaften Produkts gegen ein Neues besteht nicht. 

6. Inanspruchnahme der Garantie 

c) Um die Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, hat sich der Kunde innerhalb einer Frist  von drei Monaten ab Eintritt des Garantiefalls telefonisch an die Kenwood Service-Line unter der  Rufnummer 06102 5790887 (erreichbar jeweils Montag-Freitag von 8-18 Uhr, Inlandstarif) zu  wenden. Die Kundendaten, Name und Sitz des Händlers, bei dem das mangelhafte Produkt  erworben wurde, Kaufdatum laut Kaufbeleg, Modellbezeichnung und Seriennummer des 

mangelhaften Produkts sind mitzuteilen; ebenso eine Schilderung des dem Garantiefall  zugrundeliegenden Mangels des Produkts. 

d) Alternativ kann der Kunde den Garantiefall binnen vorgenannter Frist elektronisch unter  https://www.kenwoodworld.com/kontakt melden. Die vorgenannten Daten und Unterlagen sind in  diesem Fall durch Eingabe in die Kontaktmaske bzw. Datenupload bereit zu stellen. 

7. Abwicklung der Garantie 

Die Abwicklung der Garantie erfolgt nach Maßgabe der Entscheidung von De‘Longhi. Der Kunde  kann zur Einsendung des mangelhaften Produkts aufgefordert werden. Mit dem Produkt ist eine  Kopie der Händlerrechnung über den Kauf des mangelhaften Produkts einzusenden. Der Kunde  ist verpflichtet, in der von De’Longhi geforderten Weise bei der Abwicklung der Garantie  mitzuwirken und erforderliche Angaben zu machen. Produkte werden ausschließlich in gereinigtem  Zustand zur Erbringung von Garantieleistungen angenommen. 

8. Garantieausschlüsse 

Von der De’Longhi Herstellergarantie ausgenommen sind: 

a) Produkte, die von Personen erworben wurden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB  sind, sowie gewerblich genutzte Produkte, 

b) Mängel, die durch eine nicht der gewöhnlichen Haushaltsverwendung entsprechende Nutzung  entstanden sind, 

c) Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder  Wartung des Produkts entstanden sind, 

d) Mängel, die durch Sturz, Überspannung, in das Produkt eingebrachte Fremdkörper oder  äußere Einwirkung auf das Produkt oder durch Eingriffe durch nicht von De'Longhi autorisierte  Personen entstanden sind, 

e) Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen Kenwood Zubehör- oder Ersatzteilen  entstanden sind, 

f) Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung oder Wartung des Produkts oder Verwendung  von nicht der Kenwood-Spezifikation entsprechenden Reinigungs- oder Entkalkungsmitteln  entstanden sind, 

g) Mängel an Verschleißteilen (z.B. Dichtungen, Ventile), 

h) Mängel, die die Verwendbarkeit oder Beschaffenheit des Produkts nur unerheblich beseitigen  oder vermindern. 

9. Nicht von der Garantie umfasste Leistungen 

Nicht unter die De'Longhi Herstellergarantie fallen Arbeiten, die mit der Installation des Produkts  oder dem Anschluss an Elektro- oder sonstige Versorgungsleitungen verbunden sind. Ebenfalls  von der Garantie ausgenommen sind der Austausch von Verbrauchsmaterialien (z.B. Filter) sowie  die Durchführung von Reinigungs-, Wartungs- oder Einstellarbeiten, soweit diese nicht zur  Erbringung der Garantieleistung erforderlich sind. 

10. Ausschluss weiterer Rechte 

Andere Rechte des Käufers, als die in diesen Garantiebedingungen vorgesehenen Rechte, werden  durch die De'Longhi Herstellergarantie nicht begründet. Die Garantie umfasst insbesondere nicht  den Ersatz von Schäden, die durch das mangelhafte Produkt an anderen Sachen oder an Personen  verursacht werden, und keinen Ersatz von entgangenen Gebrauchsvorteilen des Produkts.  Ebenfalls begründet die Garantie keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des für ein  mangelhaftes Produkt gezahlten Kaufpreises.

11. Rechte gegen den Verkäufer 

Gesetzliche oder vertragliche Rechte des Kunden gegen den Verkäufer des Produkts werden von  dieser De’Longhi Herstellergarantie nicht berührt. Innerhalb der Gewährleistungsfrist stehen dem  Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB im gesetzlichen Umfang  und unentgeltlich zu. 

12. Besondere Bestimmungen für Produkte mit 10-Jahres-Motorgarantie 

Zusätzlich zu den vorgenannten Bedingungen gilt für die folgenden Produktserien eine erweiterte  Garantie auf die Funktion des verbauten Antriebsmotors: 

Cooking Chef XL KCL95 Serie 

Titanium Chef Patissier XL KWL90 Serie 

Titanium Chef Baker XL KVL85 Serie 

Titanium Chef Baker XL KVL65 Serie 

Titanium Chef Baker KVC85 Serie 

Titanium Chef Baker KVC65 Serie 

Chef XL KVL41 Serie 

Chef KV C31 Serie 

kMix Serie 

12.1 Inhalt der Garantie 

De’Longhi garantiert, dass der verbaute Antriebsmotor des erworbenen Produktes für den Zeitraum  von zehn (10) Jahren ab Kaufdatum frei von konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten  Mängeln bleibt, die die Eignung für die Verwendung des Produktes in Verbraucherhaushalten  beseitigt oder vermindert. 

12.2 Registrierung der Garantie 

Die 10-Jahres-Motorgarantie wird nur gewährt, wenn das Produkt innerhalb von 3 Monaten nach  Kauf ordnungsgemäß registriert wird. Die Registrierung ist online vorzunehmen unter  https://www.kenwoodworld.com/de-de/Motorgarantie. 

12.3 Garantieausschlüsse 

Von der De’Longhi 10-Jahres-Motorgarantie ausgenommen sind alle unter 8. dieser  Garantiebedingungen genannten Ausschlüsse.