Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Vielen Dank, dass du dich für eine Kenwood Küchenmaschine (nachfolgend «Gerät») entschieden hast. Dein Gerät wurde sorgfältig konstruiert, hergestellt und geprüft. Die De'Longhi Switzerland AG (nachfolgend «Kenwood» genannt), Lättichstrasse 6, 6340 Baar, gewährt daher für dieses Gerät in Ergänzung der gesetzlichen Rechte des Käufers eine Herstellergarantie. Zusätzlich bietet Kenwood für ausgewählte Aktionsmodelle eine Garantieverlängerung gemäss nachstehenden Bedingungen an:
1. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der freiwilligen Kenwood Herstellergarantie, die der Kenwood Webseite
https://www.kenwoodworld.com/de-ch zu entnehmen sind.
2. Auf ausgewählte Modelle bietet Kenwood eine Garantieverlängerung über den Zeitraum der gesetzlichen und freiwilligen Garantie hinaus. Die Gewährung der erweiterten Garantie kann an bestimmte Aktionszeiträume gekoppelt sein.
3. Die aktuelle Liste der Aktionsmodelle, den Umfang der Garantieverlängerung und der Gültigkeitszeitraum sind der Webseite zu entnehmen.
4. Das gekaufte Gerät muss sofort nach Kauf, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten ab Kauf, auf der Kenwood Webseite registriert werden. Während des Registriervorgangs muss die Teilnahme an der Garantieverlängerung bestätigt werden. Der Käufer muss eine auf ihn lautende Rechnung oder einen Kassenbon einreichen, auf welchem das Kaufdatum, die Gerätebezeichnung und die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Ausserdem muss bei der Registrierung des Geräts die Seriennummer des Produkts angegeben werden.
5. Für die unter Punkt 2 genannte erweiterte Garantie teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich Aktionsmodelle, die den Vorschriften für das Inverkehrbringen in der Schweiz entsprechen. Vorausgesetzt ist ferner, dass die Garantieleistung in der Schweiz mit zumutbarem Aufwand (z.B. in Bezug auf die vorhandenen Ersatzteile und Qualifikation des Personals) erbracht werden kann. Der Käufer muss eine auf ihn lautende Rechnung oder einen Kassenbon einreichen, auf welchem das Kaufdatum, die Gerätebezeichnung und die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Ein Lieferschein ist als Nachweis nicht ausreichend. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei Onlinekäufen.
6. Der Garantieanspruch muss innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht werden, indem der Käufer sich unter Mitteilung des Mangels an den Verkäufer des Geräts oder an die Hotline von Kenwood wendet. Auf Aufforderung von Kenwood hat der Käufer ggf. das mangelhafte Gerät bei einer autorisierten Kenwood-Servicestelle vorzulegen oder einzusenden. Zusammen mit dem Gerät hat der Käufer den Originalkaufbeleg mit Ausweis des Kaufdatums vorzulegen oder einzusenden, da andernfalls kein Anspruch auf Garantieleistungen besteht. Bei einem Garantiefall im dritten bis fünften Jahr ab Kauf hat der Kunde zusätzlich die fristgerechte Registrierung des Geräts nachzuweisen.
7. Von der Kenwood Garantieverlängerung ausgenommen sind:
a. Gewerblich genutzte Geräte.
b. Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder Wartung des Geräts entstanden sind.
c. Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äussere Einwirkung auf das Gerät oder durch Eingriffe durch nicht von Kenwood autorisierte Personen entstanden sind.
d. Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen Kenwood Zubehör- oder Ersatzteilen entstanden sind.
e. Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung des Geräts oder Verwendung von nicht der Kenwood Spezifikation entsprechenden Reinigungsmitteln entstanden sind.
f. Mängel an Verschleissteilen (z. B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleissteilen entstanden sind.
g. Schäden, die durch Fremdkörper entstanden sind.